Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Neben einer großen Freiheit in der Gestaltung von Mietverträgen über gewerblich genutzte Immobilien ist das Wohnungsmietrecht zum Schutze des Mieters stärker gesetzlich geregelt.
Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Mietrechts. Dies umfasst insbesondere:
Entwurf von Miet- und Pachtverträgen
Geltendmachung von mietvertraglichen Schadensersatz- oder Minderungsansprüchen
außerordentliche/ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Führung eines Räumungsrechtsstreits mit anschließender Zwangsvollstreckung
Sie haben Fragen oder möchten zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren? Rufen Sie mich an unter 0421 – 632 011 oder nutzen Sie das Kontaktformular.