Das Erbrecht regelt die rechtlichen Folgen des Ablebens – insbesondere das Verhältnis zwischen Erblasser und Erben bzw Vermächtnisnehmer.
Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Erbrechts. Dies umfasst insbesondere:
Erstberatung nach Todesfall
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten
Testamentsvollstreckung
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